Sprachförderung als spezifische Integrationsförderung
Konzepte und Instrumente
Ausgangslage
Seit 1.1.2009 sind aufgrund der neuen Finanzierungsregelung des Bundes Aufgaben an die Kantone delegiert worden. Neu sind für die Steuerung, Koordination, Finanzierung und Überprüfung der Sprachförderung die Kantone zuständig.
Kantonsebene
Die Kantone müssen auf der Grundlage von Programmkonzepten aufzeigen, wie sie die vom Bund zur Verfügung gestellte Geldmittel einsetzen.
Der Kanton Basel-Landschaft definiert aufgrund der veränderten Situation die Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich seiner Sprachförderung für die Migrationsbevölkerung neu. Dies soll auf der Grundlage eines Rahmenkonzeptes Sprachförderung geschehen, das von der Fachstelle Erwachsenenbildung erstellt wurde. Das Rahmenkonzept wird nach seiner offiziellen Genehmigung für alle Interessierten zur Verfügung stehen.
Bundesebene
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Sprachförderangebote sind im Rahmenkonzept Sprachförderung (Rahmencurriculum") des Bundesamtes für Migration (BFM) Grundlagen definiert.
Rahmencurriculum
Weitere Instrumente für die sprachliche Förderung und den Nachweis von kommunikativen Kompetenzen werden in fünf sog. Entwicklungsprojekten bis Ende 2011 erarbeitet.
Institut für Mehrsprachigkeit, Uni Fribourg
Weitere Downloads
Tak-Bericht
Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik
Umsetzungsbericht Massnahmen Integration 2010
Weitere Informationen bei:
Petra Dietle
Projekte Quartärbereich FEBL


