SCHIWE
SCHIWE ( SCHul-Interne WEIterbildung) dient dazu, punktgenau und zeitnah genau die Weiterbildung in die eigene Schule oder Fachgruppe bestellen zu können, die im Moment gebraucht wird.
Für die Planung und Durchführung schulinterner Weiterbildungsprojekte (SCHIWE -Projekte) gibt es einige wichtige Grundregeln:
Ziel
Ziel von SCHIWE ist die Weiterentwicklung einer Schule durch die Schulleitung und die Mitglieder des Kollegiums. SCHIWE -Projekte fördern fachliche Kenntnisse bzw. Fertigkeiten und gleichzeitig auch die kollegiale Zusammenarbeit im Schulhaus.
Teilnehmende
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an SCHIWE -Projekten sind die Mitglieder eines Kollegiums, Fachschaften, Schulleitungen und Arbeitsgruppen. Je nach Themenstellung können weitere Personengruppen eingeladen werden (Eltern, Schülerinnen/Schüler, Hauswart, Schulbehörde).
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Ein SCHIWE -Projekt darf gemäss dem neuen Berufsauftrag nur an den drei unterrichtsfreien Tagen der Karwoche oder an zwei zusätzlichen Unterrichtstagen stattfinden. Für diese zwei zusätzliche Tage gilt § 14 des Reglementes über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (BKSD-Direktionsvorsteher, 16.03.05): Die Schulleitung kann im Einvernehmen mit dem Schulrat für spezielle Veranstaltungen im Maximum pro Schuljahr den Unterricht für 2 Schultage einstellen.
Ablauf
Die Schulleitung beauftragt eine Administratorin/einen Administrator mit der Organisation des SCHIWE -Projekts oder übernimmt die Leitung selbst. Die Administratorin/der Administrator trifft mit allen Beteiligten feste Vereinbarungen und informiert rechtzeitig.
Die FEBL ist Ihnen gerne bei der Planung Ihrer SCHIWE behilflich. Wir vermitteln Ihnen auf Anfrage Moderatorinnen und Moderatoren oder Expertinnen und Experten und geben Auskunft über das Vorgehen.
Finanzierung
Für die Finanzierung eines SCHIWE -Projekts kann bei der FEBL vor Veranstaltungsbeginn ein Antrag gestellt werden. Formulare finden Sie auf dieser Homepage im Bereich DOWNLOADS.
Die FEBL übernimmt in der Regel die Honorarkosten gemäss ihrer festgelegten Honoraransätze. Beim Einsatz von Lehrpersonen der eigenen Schule dürfen die Honorarkosten nur beantragt werden, wenn die Lehrperson keine Arbeitszeit aufschreibt.
Spesen, Lokalmieten, Materialkosten und Fahrtkosten gehen jeweils zu Lasten der Teilnehmenden.
Nach Abschluss eines Projektes müssen der FEBL Abrechnungen, Rückmeldungen und Präsenzliste zugestellt werden, damit die Honorare unverzüglich ausbezahlt werden können.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die FEBL gerne zur Verfügung:
Fachstelle Erwachsenenbildung Baselland, Kriegackerstrasse 30, 4132 Muttenz
Telefon 061 465 46 00, Telefax 061 465 46 10, E-Mail




