Rahmenbedingungen
1. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich stehen unsere Weiterbildungsangebote allen Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulratsmitgliedern sowie auch weiteren interessierten Personen offen. Eine Ausnahme bilden die obligatorischen Lehrmittelkurse und Nachqualifikationen, die den Lehrpersonen BL vorbehalten sind. Bei grosser Nachfrage werden die Anmeldungen der angesprochenen Zielgruppen prioritär berücksichtigt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie, das Kursgeld zu entrichten. Eine kostenlose Abmeldung ist nur bis 31. Dezember 2011 per E-Mail oder Fax möglich. Bei grosser Nachfrage organisieren wir nach Möglichkeit Mehrfachführungen. Ist dies nicht möglich, werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt. Sie erhalten Bescheid, ob das von Ihnen gebuchte Angebot durchgeführt, dafür nachgeworben oder eine Warteliste geführt wird. Solange Kursplätze zur Verfügung stehen, nehmen wir Ihre Anmeldung gerne auch kurzfristig entgegen.
3. Abmeldung / Kursgeld FEBL
Bei einer Abmeldung bis 1 Monat vor Kursbeginn erstatten wir die Hälfte des Kursgeldes. Bei späteren Abmeldungen ist keine Rückerstattung mehr möglich. Für unentschuldigtes Fernbleiben verrechnen wir die entstandenen Kosten, mindestens jedoch CHF 100.00. Das in den Ausschreibungen genannte Kursgeld gilt, falls nichts anderes vermerkt ist, für alle an den Kursen interessierten Personen. Allfällige Material- und Verpflegungskosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
4. Abmeldung / Kursgeld Kooperationspartner
Bei Kursen mit Kooperationspartnern, an welche die FEBL einen Kostenbeitrag leistet, gilt Folgendes: Bei Abmeldung später als einen Monat vor Kursbeginn sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben werden vom Kooperationspartner die effektiven Kurskosten, bzw. der Normalpreis, in Rechnung gestellt. Bei Besuch eines Kurses, der durch einen Kooperationspartner der FEBL angeboten wird, gelten automatisch die Rahmenbedingungen des Kooperationspartners.
5. Besuchsbestätigung
Eine Besuchsbestätigung erhalten Sie, wenn Sie mindestens 80 % des Kurses besucht haben.
6. Weiterbildungspflicht
Die Weiterbildungspflicht ist in der Verordnung und dem Reglement zum Berufsauftrag geregelt.
7. Veranstaltungen während der Unterrichtszeit
Generell sollen Weiterbildungen in der unterrichtsfreien Zeit besucht werden. Findet ein Kurs während Ihrer Arbeitszeit statt, sind Sie für die Regelung Ihrer Beurlaubung und allfälliger Stellvertretungen selbst verantwortlich.
8. Kostenbeteiligung
Für Angebote im Weiterbildungsprogramm Baselland / Baselstadt werden keine Kostenbeteiligungen gesprochen, da diese Kurse bereits durch den Kanton subventioniert sind. Für Angebote anderer Institutionen, deren Kursgeld CHF 90.00 übersteigt, können Lehrpersonen bis 4 Wochen vor Kursbeginn bei der FEBL ein Gesuch um Kostenbeteiligung einreichen. In der Regel beteiligt sich die FEBL wie folgt an den Kosten:
CHF 80.00 pro Tag (8 Stunden) an den Kurskosten
CHF 50.00 Spesen für Kurse mit Übernachtung ausserhalb der Region
CHF 20.00 Spesen für Kurse ohne Übernachtung ausserhalb der Region
CHF 1000.00 pauschal pro Semester für Nachdiplomstudien und andere Zusatzqualifikationen, die unterrichtsbezogen sind.
9. Rekursinstanz
Gegen den Entscheid der Fachstelle Erwachsenenbildung BL kann innert zehn Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Regierungsrat, Regierungsgebäude, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Regierungsrat ist kostenpflichtig.
10. Weiterbildungsvorschläge und -bedürfnisse
Ihre Weiterbildungsvorschläge und Anregungen nehmen wir jederzeit gerne entgegen:
FEBL Fachstelle Erwachsenenbildung Baselland
Kriegackerstrasse 30, 4132 Muttenz, febl@bl.ch
Bildungsharmonisierung BL: Frühfremdsprachen
Ab dem Schuljahr 2012/2013 beginnt der Französisch-Unterricht im Kanton Basel-Landschaft bereits in der 3. Klasse, zwei Jahre später beginnt der Englisch-Unterricht in der 5. Klasse. Um gemäss dem neuen Konzept unterrichten zu können, sollen die Lehrerinnen und Lehrer folgende Qualifikationen erwerben:
Methodisch-didaktische Kompetenz
Für eine Sprache: Besuch der 12-tägigen Fortbildung, davon 8 Tage vor Beginn der Unterrichtstätigkeit und 4 Tage unterrichtsbegleitend. Für eine 2. Sprache zusätzlich 4 Tage Einführung ins Lehrmittel.
Sprachkompetenz
Kompetenzniveau B2 für die Erteilung des Französisch-Unterrichts ab Schuljahr 2012/2013 und des Englisch-Unterrichts ab Schuljahr 2014/2015. Ab Schuljahr 2018/2019 in der Regel Kompetenzniveau C1* (berufsspezifisches Sprachprofil) oder C1.
Wissenswertes
Im „Reglement über die funktionsbezogene Fortbildung von Lehrpersonen für die Erteilung des Französisch- und Englischunterrichts an der Primarschule des Kantons Basel-Landschaft“ finden sich alle Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Besuch der Fortbildungskurse im Rahmen von „Passepartout“.
Die folgenden Hinweise basieren auf dem oben erwähnten Reglement:
Im Gespräch mit der Schulleitung wird der Fortbildungsbedarf definiert und eine Fortbildungsvereinbarung zwischen Schulleitung und Lehrperson abgeschlossen.
Für Lehrerinnen und Lehrer mit einer Fortbildungsvereinbarung ist der Besuch der methodisch-didaktischen Fortbildung kostenlos, ebenso der Besuch von Zertifikatskursen auf Niveau B2 und C1*/C1. Hinweise zur Rückerstattung von Kursgeldern siehe: www.febl.ch/lehrpersonen/passepartout
Lehrerinnen und Lehrer mit einer Fortbildungsvereinbarung können für den Besuch des Methodik-Didaktik-Kurses und für Sprachkurse freigestellt werden. Über den Umfang und die zeitliche Dimension der Freistellung entscheidet die Schulleitung auf Basis des Reglements.
Die FEBL bietet mit Kooperationspartnern Zertifikatskurse auf Niveau B2, C1* und C1 an. Den Lehrpersonen steht es frei, im Rahmen der Vereinbarung mit der Schulleitung andere Sprachkursanbieter zu berücksichtigen. Die Kurskosten werden gemäss Reglement zurückerstattet. Liste mit Sprachkursanbietern aus BL und BS siehe: www.febl.ch/lehrpersonen/passepartout
Voraussetzung für den Besuch der methodisch-didaktischen Fortbildung ist das Sprachniveau B2. Einzelne Teile der Fortbildung werden in der Zielsprache stattfinden. Deshalb wird diese Sprachkompetenz vorausgesetzt. Sonderregelung für die Lehrerinnen und Lehrer der 1. Staffel, welche ab Schuljahr 2012/2013 Französisch unterrichten werden: B2 ist aus organisatorischen Gründen keine zwingende Voraussetzung für den Besuch der methodisch-didaktischen Fortbildung, muss aber bis spätestens August 2012 erreicht sein.
Die neu konzipierten, freiwilligen Einstufungstests in Französisch und Englisch sind für alle Lehrerinnen und Lehrer BL frei zugänglich und kostenlos.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die FEBL gerne zur Verfügung:
FEBL Fachstelle Erwachsenenbildung Baselland
Kriegackerstrasse 30, 4132 Muttenz
Telefon 061 465 46 00, Telefax 061 465 46 10, , www.febl.ch
Die Rahmenbedingungen des PZ.BS können hier eingesehen werden.


