Hauptnavigation

Rahmenbedingungen


1. Teilnahmeberechtigung

Grundsätzlich stehen unsere Weiterbildungsangebote allen Lehrpersonen und auch weiteren interessierten Personen offen. Eine Ausnahme bilden die obligatorischen Lehrmittelkurse und Nachqualifikationen, die den Lehrpersonen BL vorbehalten sind. Bei grosser Nachfrage werden die Anmeldungen der angesprochenen Zielgruppen prioritär berücksichtigt.


2. Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet Sie, das Kursgeld zu entrichten. Eine kostenlose Abmeldung ist nur bis 31. Dezember 2009 per E-Mail oder Fax möglich. Bei grosser Nachfrage organisieren wir nach Möglichkeit Mehrfachführungen. Ist dies nicht möglich, werden die Anmeldungen nach Eingang berücksichtigt. Sie erhalten Bescheid, ob das von Ihnen gebuchte Angebot durchgeführt, dafür nachgeworben oder eine Warteliste geführt wird. Solange Kursplätze zur Verfügung stehen, nehmen wir Ihre Anmeldung gerne auch kurzfristig entgegen. Kurse mit freien Plätzen finden Sie ab Januar unter www.febl.ch.


3. Abmeldung / Kursgeld FEBL

Bei einer Abmeldung bis 1 Monat vor Kursbeginn erstatten wir die Hälfte des Kursgeldes. Bei späteren Abmeldungen ist keine Rückerstattung mehr möglich. Für unentschuldigtes Fernbleiben verrechnen wir die entstandenen Kosten, mindestens jedoch CHF 100.00. Das in den Ausschreibungen genannte Kursgeld gilt, falls nichts anderes vermerkt ist, für alle an den Kursen interessierten Personen. Allfällige Material- und Verpflegungskosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

4. Abmeldung / Kursgeld Kooperationspartner

Bei Kursen mit Kooperationspartnern, an welche die FEBL einen Kostenbeitrag leistet, gilt Folgendes: Bei Abmeldung später als einen Monat vor Kursbeginn sowie bei unentschuldigtem Fernbleiben werden vom Kooperationspartner die effektiven Kurskosten, bzw. der Normalpreis, in Rechnung gestellt. Bei Besuch eines Kurses, der durch einen Kooperationspartner der FEBL angeboten wird, gelten automatisch die Rahmenbedingungen des Kooperationspartners.


5. Besuchsbestätigung

Sie erhalten eine Besuchsbestätigung, wenn Sie mindestens 80 % der Weiterbildung besucht haben.


6. Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht ist in der Verordnung und dem Reglement zum Berufsauftrag geregelt.


7. Veranstaltungen während der Unterrichtszeit

Generell sollen Weiterbildungen in der unterrichtsfreien Zeit besucht werden. Findet ein Kurs während Ihrer Arbeitszeit statt, sind Sie für die Regelung Ihrer Beurlaubung und allfälliger Stellvertretungen verantwortlich.


8. Kostenbeteiligung

Für Angebote im Weiterbildungsprogramm Baselland / Baselstadt werden keine Kostenbeteiligungen gesprochen, da diese Kurse bereits durch den Kanton subventioniert sind. Für Angebote anderer Institutionen, deren Kursgeld CHF 90.00 übersteigt, können Lehrpersonen bis 4 Wochen vor Kursbeginn bei der FEBL ein Gesuch um Kostenbeteiligung einreichen. In der Regel beteiligt sich die FEBL wie folgt an den Kosten:
CHF 80.00 pro Tag (8 Stunden) an den Kurskosten innerhalb der Region
CHF 50.00 Spesen für Kurse mit Übernachtung ausserhalb der Region
CHF 20.00 Spesen für Kurse ohne Übernachtung ausserhalb der Region
CHF 1000.00 pauschal pro Semester für Nachdiplomstudien und andere Zusatzqualifikationen, die unterrichtsbezogen sind.


9. Rekursinstanz

Gegen den Entscheid der Fachstelle Erwachsenenbildung BL kann innert zehn Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Regierungsrat, Regierungsgebäude, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor dem Regierungsrat ist kostenpflichtig.


10. Weiterbildungsvorschläge und -bedürfnisse

Ihre Weiterbildungsvorschläge und Anregungen nehmen wir jederzeit gerne entgegen:
FEBL Fachstelle Erwachsenenbildung Baselland, Kriegackerstrasse 30, 4132 Muttenz, febl@bl.ch.