Hauptnavigation

WIE EINE BERATUNG ZUSTANDE KOMMT

Vom ersten Anruf über die Beratung zur Umsetzung des Erreichten…



Die FEBL bietet Dienstleistungen auf Anfrage einer Lehrperson oder einer Schule an. Für die anfragenden Lehrpersonen und Schulen entstehen in der Regel keine Kosten (sie werden von der FEBL übernommen) – und in jedem Fall sind Beratungen, wenn Sie das wünschen, vertraulich.

Zunächst findet ein erstes Vorgespräch statt. Hier sehen wir Ihre Situation an und ermitteln Ihre Ziele und Wünsche. So bringen wir Ihre Bedürfnisse und unsere Kompetenzen in Abgleich.

Auf der Grundlage dieses Erstgespräches können wir die am besten geeignete Beratungsform und –person für Sie aufbieten und Sie treten in Kontakt mit dem Berater / der Beraterin, die mit Ihnen arbeiten wird. Die Ergebnisse dieser ersten Etappe der gemeinsamen Abstimmung werden in einem schriftlichen Kontrakt zwischen Ihnen und Ihrer Beraterin / Ihrem Berater festgehalten. Sollten wir die von Ihnen benötigten Kompetenzen nicht im eigenen Pool haben, vermitteln wir auch andere, externe Partner.

Wie sich der eigentliche Beratungsprozess im Einzelfall gestaltet, ist Massarbeit. Alle Aufträge werden unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Situation, der Bedürfnisse, der Vorgeschichte und Rahmenbedingungen und in enger Abstimmung mit Ihnen geplant.

Die Berater/innen tragen dafür Sorge, dass alle Beteiligten hinsichtlich der ermittelten und vereinbarten Ziele, sowie auch im Rahmen des Prozesses „auf der Spur bleiben“. So kann jede Kundin, sei sie Einzelperson oder Schule, mit Unterstützung der Beraterin oder des Beraters eigene Lösungen entwickeln und umsetzen.

Von punktueller Beratung über begleitende Aufträge bis hin zu längerfristigen Kontrakten ist dabei vieles möglich. Am Ende der Beratung wird ein Feedback erhoben und überlegt, wie die Nachhaltigkeit des Erreichten sichergestellt und vielleicht überprüft werden kann. Oft nehmen Beratende und Auftraggebende nach einiger Zeit noch einmal Kontakt auf, um die langfristige Wirksamkeit der Beratung zu erfahren. Auch die FEBL holt, sofern die Auftraggebenden einverstanden sind, ein Nachhaltigkeitsfeedback ein.