Steuerabzug für Weiterbildung: Parlament entscheidet
Der Bundesrat hat der Möglichkeit, Weiterbildungskosten bis zur Limite von CHF 6000.- von der Steuer abzuziehen, am 4. März zugestimmt. Es liegt nun am Parlament ob die lange erwartete Abzugsmöglichkeit für berufsorientierte Weiterbildungen Tatsache wird. Mehr dazu und darüber was und ab wann abziehbar wird finden Sie in der Botschaft des Bundesrates.
