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Endlich Steuerabzüge für Weiterbildungen?

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassungsverfahren über die Steuerabzüge bei Aus- und Weiterbildungskosten eingeleitet. Bis zu einem Maximalbeitrag der von den Kantonen selbst bestimmt wird und bis zu CHF 4000.- bei den Bundesteuern, sollen künftig neu auch die Kosten von freiwillig besuchten Weiterbildungen von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Es bleibt zu hoffen, dass das Vernehmlassungsverfahren konfliktlos und schnell zum lang erwarteten, guten Ende gebracht werden kann.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier in der Pressemitteilung des Bundes.

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