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@ 27.06.2008 01:00 CET
Das Bundesgericht zog in einem kürzlichen gefällten Urteil zum Fall eines HWZ-Absolventen, der die Weiterbildungskosten für sein vierjähriges, berufsbegleitendes Stdiums zum "Bachelor of Science in Business Administrationvon" von den Steuern abziehen wollte, folgende Grenze zwischen abziehbarer Weiterbildung und nicht abziehbarer Ausbildung: So ein Studium sei nicht "lediglich oder vorwiegend zur Sicherung der bisherigen beruflichen Tätigkeit" nötig und würde dem Beschwerdeführer ganz im Gegenteil "ein Wirkungsfeld, das weit über dasjenige seiner bisherigen Tätigkeit als Steuerrevisor hinausgeht" eröffnen. Wenn nun allerdings jede Weiterbildung nur der Sicherstellung des Bestehenden dienen soll, fragt sich dann nicht warum diesen überhaupt noch mit "Weiter" bezeichnet werden soll?
http://www.nzz.ch
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@ 19.06.2008 01:00 CET
Laut einer Studie des Personaldienstleisters Kelly Services hätten 45 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden lieber einen anderen Berufsweg eingeschlagen. Über 50 Prozent der 2100 befragten Schweizerinnen und Schweizer gaben ihr Bedauern zum Ausdruck, dass sie sich nicht weitergebildet haben. Die Resultate der Studie wurden vom Tagesanzeiger am 18.6.08 online gemeldet:
http://www.tagesanzeiger.ch
http://www.kellyservices.com
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@ 19.06.2008 01:00 CET
Die deutsche Regierung plant Personen mit einem versteuerbaren Einkommen bis zu 17.900 Euro (Ledige) und 35.800 Euro (Ehepaare) eine Weiterbildungsprämie in Höhe von maximal 154 Euro zu zahlen. Voraussetzung für diesen Anreiz zur beruflichen Weiterbildung ist, dass mindestens die gleiche Summe aus eigener Tasche für die Kursgebühren aufgebracht wird.
http://bildungsklick.de/pm/61074/praemie-als-anreiz-zur-weiterbildung/