Hauptnavigation

Bundesgerichtliche Unterscheidung zwischen Aus- und Weiterbildung

Das Bundesgericht zog in einem kürzlichen gefällten Urteil zum Fall eines HWZ-Absolventen, der die Weiterbildungskosten für sein vierjähriges, berufsbegleitendes Stdiums zum "Bachelor of Science in Business Administrationvon" von den Steuern abziehen wollte, folgende Grenze zwischen abziehbarer Weiterbildung und nicht abziehbarer Ausbildung: So ein Studium sei nicht "lediglich oder vorwiegend zur Sicherung der bisherigen beruflichen Tätigkeit" nötig und würde dem Beschwerdeführer ganz im Gegenteil "ein Wirkungsfeld, das weit über dasjenige seiner bisherigen Tätigkeit als Steuerrevisor hinausgeht" eröffnen. Wenn nun allerdings jede Weiterbildung nur der Sicherstellung des Bestehenden dienen soll, fragt sich dann nicht warum diesen überhaupt noch mit "Weiter" bezeichnet werden soll?

http://www.nzz.ch

Ähnliche Beiträge:
Illettrismus-Tagung 2010
Landrat stellt Weichen für HarmoS
Gewinnerinnen und Gewinner des Junior Web Awards 2010 aus Baselland
Liestaler Primarklasse nominiert für den JuniorWebAward 2010
Endlich Steuerabzüge für Weiterbildungen?
 Permalink

Mehr als die Hälfte bedauert sich nicht weitergebildet zu haben!

Laut einer Studie des Personaldienstleisters Kelly Services hätten 45 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden lieber einen anderen Berufsweg eingeschlagen. Über 50 Prozent der 2100 befragten Schweizerinnen und Schweizer gaben ihr Bedauern zum Ausdruck, dass sie sich nicht weitergebildet haben. Die Resultate der Studie wurden vom Tagesanzeiger am 18.6.08 online gemeldet:

http://www.tagesanzeiger.ch
http://www.kellyservices.com

Ähnliche Beiträge:
Illettrismus-Tagung 2010
«Finanzplatz Schweiz» - Studienwoche von Schweizer Jugend forscht
Landrat stellt Weichen für HarmoS
Swiss Forum for Educational Media (SFEM) 2010
Gewinnerinnen und Gewinner des Junior Web Awards 2010 aus Baselland
 Permalink

Deutschland plant Prämie als Anreiz zur Weiterbildung

Die deutsche Regierung plant Personen mit einem versteuerbaren Einkommen bis zu 17.900 Euro (Ledige) und 35.800 Euro (Ehepaare) eine Weiterbildungsprämie in Höhe von maximal 154 Euro zu zahlen. Voraussetzung für diesen Anreiz zur beruflichen Weiterbildung ist, dass mindestens die gleiche Summe aus eigener Tasche für die Kursgebühren aufgebracht wird.

http://bildungsklick.de/pm/61074/praemie-als-anreiz-zur-weiterbildung/

Ähnliche Beiträge:
Illettrismus-Tagung 2010
«Finanzplatz Schweiz» - Studienwoche von Schweizer Jugend forscht
Landrat stellt Weichen für HarmoS
Swiss Forum for Educational Media (SFEM) 2010
Gewinnerinnen und Gewinner des Junior Web Awards 2010 aus Baselland
 Permalink
1-3/3